- Saisonschlussverkauf
- Saisonschlussverkauf[zɛ'zɔȖ-], gewerbsmäßiger Verkauf von Waren zu herabgesetzten Preisen am Ende eines Verbrauchsabschnitts, der als Sommerschlussverkauf ab dem letzten Montag im Juli und als Winterschlussverkauf ab dem letzten Montag im Januar jeweils an zwölf aufeinander folgenden Werktagen stattfindet. Der Saisonschlussverkauf ist eine zulässige Sonderveranstaltung des Einzelhandels (§ 7 Absatz 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), es sind nur bestimmte Waren zugelassen (v. a. Textilien und Bekleidungsgegenstände, Schuhe und Lederwaren, Sportartikel).
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Sai|son|schluss|ver|kauf, der: Saisonausverkauf.
Universal-Lexikon. 2012.